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Frequenzen

Erlaubte Frequenzbänder

 

Auf unserem Fluggelände und den angrenzenden Bereichen sind folgende Frequenzbänder zugelassen:

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35 MHz A und B Band

Bitte Eintragungen im Flugbuch beachten und belegte Frequenzen NICHT einschalten und mit dem Frequenznutzer abstimmen.

2,4 GHz Anlagen sind OHNE frequenzbedingte Einschränkung erlaubt.
5,8 GHz Anlagen sind OHNE frequenzbedingte Einschränkung für FPV

 

innerhalb der gesetzlichen Sendeleistung erlaubt.

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Andere Frequenzbänder sind NICHT zugelassen.

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Die Benutzung von belegten Frequenzkanälen im 35 MHz Bereich oder anderen Frequenzbändern gefährdet den Flugbetrieb, die Sicherheit und unsere Flugerlaubnis des RP. Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Platzverweis.

Bei Störungen der Frequenzbereiche ist aus Sicherheitsgründen der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen.

Fehlerhafte Fernsteuersender müssen unverzüglich ausgeschaltet und s
tromlos gemacht werden. Der Betreiber ist allein für seinen Sender haftbar.

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