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Flugordnung

Flugordnung des Aero-Club Nieder-Eschbach e.V.

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Um eine höchstmögliche Sicherheit auf unserem Modellfluggelände, den angrenzenden Gebieten und den Zufahrtswegen zu gewährleisten, gelten die folgenden Bestimmungen:

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  1. Jeder Benutzer des Modellflugplatzes hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.

  2. Die Benutzung des Modellflugplatzes ist ausschließlich den Mitgliedern des ACNE gestattet. Ausnahmen regelt der Vorstand/Flugleiter vor Ort. Die Flugordnung und Auflagen der Aufstiegserlaubnis sind genauestens zu beachten.

  3. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet sich im Clubhaus. Jeder Pilot hat einen ausreichenden Versicherungsschutz nachzuweisen. Der Flugbetrieb ist täglich (auch an Sonn- und Feiertagen) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet, der Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor jedoch nur von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

  4. Vor Beginn des Flugbetriebes haben sich die Piloten im Flugbuch oder in der App des DMFV einzutragen. Piloten mit 35 MHz-Sendern prüfen Eintragungen im Flugbuch und tragen sich mit ihrer benutzten Frequenz dort ein. Bei größerem Flugbetrieb (mehr als 3 Modelle in der Luft) hat sich ein Flugleiter einzutragen und zusätzlich sind die Warntafeln am Wegrand aufzustellen. Außerdem ist die Start- und Landerichtung festzulegen.

  5. Es dürfen jeweils nur bis zu 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren gleichzeitig in der Luft sein. Bei Flugmodellen mit Turbinenantrieb ist nur der Betrieb eines Modells zugelassen. Während des Anlassvorgangs einer Turbine hat ein geeigneter Feuerlöscher neben dem Modell zu sein. 

  6. Das maximale Abfluggewicht des zum Einsatz kommenden Flugmodelles darf 25 kg nicht überschreiten.

  7. Es dürfen nur Sende- und Empfangsanlagen benutzt werden, die von der Bundesnetzagentur zugelassen sind (35 MHz) bzw. ein CE-Kennzeichen (EU Declaration of Conformity) tragen (2,4 GHz). Vor dem Einschalten eines 35 MHz-Senders hat sich der Pilot davon zu überzeugen, dass seine Frequenz noch nicht benutzt wird. Bei Doppelbelegungen müssen die Piloten sich absprechen. Erst danach darf der Sender in Betrieb genommen werden.

  8. Es darf nur in dem in der Aufstiegserlaubnis freigegebenen Luftraum (siehe Lageplan im Clubheim) geflogen werden. Das Überfliegen des Vorbereitungs-, Zuschauerbereiches und des Parkplatzes und von Personen ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Aufenthalt auf der Start- bzw. Landebahn ist während des Flugbetriebes nur den Piloten gestattet.

  9. Alle Modelle mit Verbrennungsmotoren (auch mit Turbinenantrieb) dürfen nur mit gültigem Lärmpass und funktionstüchtigem Schalldämpfer geflogen werden. Vor jedem Start eines Modells ist eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durchzuführen.

  10. Grundsätzlich haben landende Modelle Vorrang vor startenden Modellen. Das Landen ist durch laute Ansage des Piloten den anderen Piloten anzuzeigen. Das Überspannen der Einflugschneise mit Startseilen ist nicht gestattet.

  11. Die Piloten und Flugleiter haben während des Flugbetriebes wegen der besseren Kommunikation und der Vermeidung von Funkstörungen zusammenzustehen.

  12. Den Anordnungen des Flugleiters hat jeder Pilot, oder Zuschauer, Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann durch den Flugleiter bzw. Vorstand ein Flug- oder Platzverbot erteilt werden.

  13. An Wettbewerben und Flugtagen wird die Flugplatzordnung durch zusätzliche Regelungen angepasst.

  14. Gastflieger haben sich unaufgefordert beim Flugleiter anzumelden und dürfen am Flugbetrieb teilnehmen, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen: Eintrag im Flugbuch, Einlesen in die Flugordnung, Nachweis einer gültigen Versicherung und zugelassenen Fernsteueranlage. Die Flugaktivitäten der Vereinsmitglieder haben Vorrang. Gastflieger haben ihre Flugaktivitäten mit dem Flugleiter abzustimmen. Der Gastflieger muss ein flugtüchtiges und technisch einwandfreies Modell vorweisen, sowie über eine gewisse Flugerfahrung verfügen. Bei offensichtlichen technischen Mängeln ist der Flugbetrieb untersagt. Die Gastfliegergebühr beträgt 5,00 Euro pro Tag und muss vor dem Fliegen beim diensthabenden Flugleiter bezahlt werden. Erst danach darf das Modell gestartet werden. Jugendliche sind von der Gastfliegergebühr ausgenommen.

  15. Unfälle mit Personen- oder schweren Sachschäden oder sonstige relevante Störungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Aufstiegserlaubnis sind unbeschadet der Anzeigepflicht nach § 7 Luftverkehrsordnung unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt, Luftaufsicht: Florian Hose; Tel. 0174-1616478 als der zuständigen Landesluftfahrbehörde anzuzeigen.

  16. Wir bitten alle Vereinskameraden und Gastflieger um Verständnis für Vorschriften und Auflagen und weisen darauf hin, dass von der Beachtung dieser Flugordnung unsere Platzgenehmigung und damit die Ausübung unseres Hobbys abhängen.

 

27.05.2025
 

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